Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist eine Vereinbarung zwischen dem Erfinder und dem Staat, welche dem Erfinder das Recht einräumt, andere Personen von der kommerziellen Nutzung der patentierten Erfindung für eine begrenzte Zeit auszuschliessen.

Was kann ich mit einem Patent zusätzlich tun?

Der Patentinhaber kann u. a. die Entwicklung und Vermarktung seiner patentierten Erfindung einem Dritten lizensieren und sein Patent an Dritte veräussern.

Für wie lange bietet ein Patent Schutz?

Die Schutzdauer eines Patents beträgt grundsätzlich 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Was ist der Unterschied zwischen einer „US-Provisional“ und einer US „non-provisional“ Patentanmeldung?

Im Gegensatz zu einer Non-Provisional US Patentanmeldung wird eine US-Provisional Patentanmeldung vom US-Patent- und Markenamt nicht auf ihre Patentierbarkeit geprüft.

Demzufolge muss innerhalb von 12 Monaten nach Einreichen der US Provisional Anmeldung eine Non-Provisional US Anmeldung nachgereicht werden, die das Anmeldedatum der Provisional beansprucht, um ein Prüfungsverfahren in Gang zu setzen. 

Eine US Provisional Patentanmeldung ermöglicht es einem Erfinder, ein erstes Anmeldedatum zu erhalten, ohne dabei die sonst normalerweise geltenden Formvorschriften einhalten zu müssen. Ferner sind die Amtsgebühren einer US Provisional Patentanmeldung niedriger als die einer Non-Provisional US Patentanmeldung.

Die Rechtswirkung eines Prioritätsdatums ist bei einer US Provisional Patentanmeldung und einer Nicht-US-Patentanmeldung, wie z.B. einer europäischen Patentanmeldung, jeweils die gleiche.

Was bedeutet “Patent Pending” („Patent angemeldet“)?

Die Kennzeichnung eines Artikels als  „Patent Pending“ mit Angabe einer Patentanmeldungsnummer dient dazu die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass die zugrunde liegende Erfindung geschützt werden könnte. Eine solche Kennzeichnung kann auf potenzielle Rechtsverletzer eine allenfalls abschreckende Wirkung haben.

Die Markierung eines Artikels als „Patent Pending“ ist auch ein Hinweis darauf, dass noch kein Patent erteilt wurde. Somit ist der Umfang des Schutzbereichs oder die Frage, ob ein Patent jemals erteilt wird, noch nicht festgelegt.

Wie lange dauert es, ein Patent erteilt zu bekommen?

Generell kann das Patentzulassungsverfahren zwischen etwa drei bis sechs Jahren dauern und ist unter anderem abhängig vom Auftragsbestand der Patentanmeldungen, die ein Patentprüfer bearbeitet.

Ist es empfehlenswert, vor Einreichung einer Patentanmeldung eine Patentrecherche durchzuführen?

Obwohl grundsätzlich optional, empfehlen wir die Durchführung einer Neuheitsrecherche. Eine solche Recherche ermöglicht es die Erfindung angesichts der diesbezüglich identifizierten Veröffentlichungen zu analysieren und die Chancen der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung einzuschätzen.

Ist es möglich, weltweiten Patentschutz mit der Einreichung einer einzigen "internationalen" Patentanmeldung zu erhalten?

Nein. Patente sind territorial erteilte Schutzrechte und können nur auf nationaler Basis in Übereinstimmung mit dem Gesetz des jeweiligen Landes durchgesetzt werden. 

Kann ich ein Patent erteilt bekommen und gleichzeitig meine Erfindung geheim halten?

Nein. Als Gegenleistung für die Erteilung eines Patents durch ein Patentamt werden die Details der Erfindung veröffentlicht. Patentanmeldungen werden jedoch grundsätzlich erst 18 Monate nach dem Anmeldetag oder dem frühesten Prioritätstag veröffentlicht.

Kann ich meine softwarebasierte Erfindung patentieren?

Grundsätzlich ja. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass verschiedene Gerichtsbarkeiten jeweils andere Patentvoraussetzungen und Bedingungen für softwarebasierte Erfindungen festlegen und somit die Rechtsprechung und Umsetzung der Patentregeln jeweils unterschiedlich ausfallen können.

Darüber hinaus müssen auch softwarebasierte Erfindungen die Grundkriterien der Patentierbarkeit, wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit / Nützlichkeit, erfüllen.

Israel

Richter Shimoni Patent Attorneys
4 Oppenheimer St. | Floor 6 | Rehovot

Postanschrift:
P.O.B. 1260
IL-7611201 Rehovot

T: +972 (0)8 68 999 61
or: +41 (0)22 508 7033 
Email: office@richterpatent.com

Schweiz

Kasche & Partner AG
Patentanwalt Dr. Kasche
Bühlstrasse 1
CH-8125 Zollikerberg/Zürich

T: +41-44-395 44 88
or: +41-44-395 44 86
F: +41-44-395 44 84

Email: info@kasche-ip-partner.ch

Deutschland

Patentanwalt Dr. Kasche
Cremerstrasse 7
DE-55595 Wallhausen

T: +41-44-395 44 88
or: +49-6706 960 704
F: +41-44-395 44 84

Email: info@kasche-ip-partner.ch

Haftungsausschluss:
Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen sollen nicht als Rechtsberatung oder Rechtsgutachten aufgefasst werden. Die Informationen, die Sie auf dieser Webseite finden, reflektieren nicht unbedingt die aktuellen Rechtsentwicklungen und somit ist ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleistet. Keine Mandats- oder andere Beziehung wird durch den Besuch dieser Website, durch das Senden eines E-Mails, oder durch ein Telefongespräch erstellt.